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In Emmerthal können zukünftig Bürger offiziell in einer Abstimmung zu Angelegenheiten der Gemeinde befragt werden. Das hat der Rat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Die Befragung der Bürger diene der Unterstützung der Entscheidungsfindung. Eine rechtliche Bindung ergibt sich dadurch allerdings nicht. Eine solche Bürgerbefragung kann vom Rat oder Ortsrat beschlossen werden. In Niedersachsen gibt es diese Möglichkeit bereits seit 1996. Neben dem Bürgerbegehren und dem Bürgerentscheid gilt sie als weiteres Mittel der Bürgerbeteiligung.




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