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Das niedersächsische Sozialministerium hat die Städtebauförderungsrichtlinie neu gefasst. Städte und Gemeinden sind künftig verpflichtet, in ihren Förderanträgen die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird die Herstellung barrierefreier Erschließungsanlagen, also öffentliche Plätze, Parks, Straßen oder Fußgängerzonen, mit einer höheren Förderung honoriert. Als weitere Neuerung haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit, Fördermittel zur Finanzierung von sogenannten Verfügungsfonds einzusetzen. Daraus können verschiedene Projekte finanziert werden, wie Stadtteilfeste, Ideenworkshops, Wettbewerbe, Stadtteilzeitungen, aber auch Maßnahmen im öffentlichen Raum wie Bepflanzungen oder die Anschaffung von Spielgeräten oder Sitzgelegenheiten. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.




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