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Ab sofort wird auch die Aufstallung von Geflügel im Landkreis Holzminden zur Pflicht für alle Geflügelhalter. Da sich das Seuchengeschehen mit dem hoch ansteckenden Influenzavirus H5N8 immer weiter ausgebreitet, ist nicht auszuschließen, dass es auch bei Wildvögeln im Landkreis vorkommt. Zum Schutz unserer Hausgeflügelbestände ist daher nun auch hier eine Aufstallung von Geflügel unumgänglich, wie es bereits in fast allen umliegenden Landkreisen und Bundesländern angeordnet wurde. In mehreren Bundesländern wurde seit Anfang November bei Wildvögeln, insbesondere bei Wassergeflügel, die Geflügelpest mit dem hochansteckenden Influenzavirus des Untertyps H5N8 nachgewiesen. In Niedersachsen sind bei einer Wildente und einem Schwan im Landkreis Peine, in einem Putenmastbestand im Landkreis Cloppenburg und zuletzt bei einer Wildente in der Region Hannover das hochansteckende Influenzavirus des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Treten vermehrt Todesfälle in einem Geflügelbestand auf, so ist zur Ursachenabklärung umgehend der Landkreis Holzminden, Bereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit, Telefon: 05531/707-347 zu informieren. Sollte verendetes Wassergeflügel (vor allem mehrere tote Tiere an gleicher Stelle) vorgefunden werden, so sollte ebenfalls der Bereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit informiert werden. Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass jede Haltung von Geflügel, auch reine Hobbyhaltungen, in jedem Fall beim Landkreis Holzminden, Bereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit anzuzeigen ist.




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