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Die Stadt verschickt jetzt die Benachrichtigungen für den Wahltermin am 19. Februar. 650 Hamelner sind dann erneut zur Wahl des Stadtrates aufgerufen. Der Rat hatte die Wahl für den im Hamelner Norden gelegenen Wahlbezirk 30 für ungültig erklärt, weil bei der Wahl im September Stimmzettel vertauscht worden waren. Im Rathaus sind die Vorbereitungen für die Wiederholungswahl inzwischen angelaufen. Alle Bürger, die erneut wählen dürfen, erhalten eine persönliche Benachrichtigung. Das Wahllokal in der Pestalozzischule ist am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der Ablauf ist nicht viel anders als bei einer „normalen“ Wahl, sagt Hamelns Stadtsprecher. Wer per Briefwahl wählen möchte, kann dies im Bürgeramt der Stadt beantragen, wie sonst auch. Die Voraussetzungen, wählen zu gehen, sind nach Angaben aus dem Rathaus klar geregelt: Wer bei der Hauptwahl am 11. September 2016 wahlberechtigt war, darf auch diesmal wählen. Hierzu gehören auch Bürger, die zwischenzeitlich innerhalb Hamelns umgezogen sind. Wer aus Hameln weggezogen ist, darf nicht erneut wählen. Neuzugezogene auch nicht. Wer bei der Kommunalwahl am 11. September per Briefwahl gewählt hat, ist von der Wiederholungswahl ausgeschlossen, denn diese Stimmen waren gültig. Weitere Informationen erteilt das Wahlteam unter der Telefonnummer 05151/202-1646.




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