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Die Staatsanwaltschaft Bückeburg hat gegen das Urteil des Landgerichts Bückeburg vom 25.01.2017 gegen Uwe K. wegen Totschlages Revision eingelegt. Nach Abschluss der Beweisaufnahme hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, den Angeklagten wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Auch in der Anklage hatte die Staatsanwaltschaft die Tat in Lauenau aus dem Mai 2015 bereits als Mord gewertet. Ob die Revision durchgeführt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft nach Zustellung und Prüfung des schriftlichen Urteils.




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