Hameln: Infos zur Stichwahl

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Die Hamelnerinnen und Hamelner sind am Sonntag, 27. September, erneut aufgerufen, eine neue Landrätin beziehungsweise einen neuen Landrat zu wählen.
Wer am Wahltag keine Zeit hat, kann ab Freitag, 18. September, vorab im Briefwahlbüro des Rathauses wählen.
Mitzubringen sind nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Auch ohne Wahlbenachrichtigung ist die Stimmabgabe möglich, wenn sich die wahlberechtigte Person ausweisen kann.
Das Briefwahlbüro ist in Raum 108 im Hamelner Rathaus. Ein barrierefreier Zugang zu den Räumlichkeiten im Erdgeschoss ist möglich. Es gelten die normalen Öffnungszeiten der Verwaltung: montags und dienstags von 8 bis 15 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr. Die regulär letzte Möglichkeit, schon vorab im Briefwahl-Büro zu wählen oder die Wahlunterlagen persönlich abzuholen, ist am 25. September bis 13 Uhr.
Wer bereits bei der Hauptwahl Briefwahlunterlagen auch für eine mögliche Stichwahl beantragt oder einen Antrag ausschließlich für die Stichwahl gestellt hat, erhält die Unterlagen automatisch zugeschickt.
Der Wahlschein kann auch online über die Homepage der Stadt oder über einen QR-Code, der auf den Wahlbenachrichtigungen aufgedruckt ist, beantragt werden. Aufgrund der Kürze der Zeit bis zum Stichwahl-Tag empfiehlt die Stadt Hameln, aber die Unterlagen persönlich im Rathaus abzuholen oder direkt vor Ort zu wählen.
Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 27. September, um 18 Uhr bei der Stadt Hameln eingehen. Bei Fragen hilft das Wahlteam der Stadt Hameln weiter, entweder telefonisch unter 05151/202-1646 oder per E-Mail unter wahlen@hameln.de.




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