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Das Urteil gegen einen ehemaligen Pyrmonter Gymnasiasten, der versucht haben soll, seinen Lehrer während einer Klassenfahrt mit einem Schnürsenkel zu würgen, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Landgericht Hannover hatte den Schüler am 9. Juni 2016 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung für schuldig befunden. Der Jugendliche hatte seinen Lehrer im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung um Filmaufnahmen auf einer Klassenfahrt am 24. September 2014 vorsätzlich durch einen Schlag an der Hand verletzt und darüber hinaus versucht, einen Schnürsenkel als Würgemittel einzusetzen, sowie den Klassenlehrer schließlich in den Schwitzkasten genommen. Von der Verhängung einer Jugendstrafe hatte die Kammer zunächst abgesehen und die Entscheidung hierüber für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Die Kammer hatte dem Verurteilten aber u.a. auferlegt, einen sozialen Trainingskurs zu absolvieren. Diesen wird er nun antreten müssen.




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