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Die AfD hatte die letztjährige Kommunalwahl in Hameln angefochten – und ist damit vor das Verwaltungsgericht in Hannover gezogen. Jetzt hat das Gericht entschieden – die Wahl muss nicht wiederholt werden! Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass einige Unterstützerunterschriften zweifelsfrei gefälscht worden seien. Der Wahlleiter der Stadt Hameln hatte im vergangenen Jahr bei der Kommunalwahl einen AfD-Bewerber von der Wahl ausgeschlossen, weil von 33 Unterschriften von Unterstützern zur Zulassung für die Wahl zehn offensichtlich gefälscht waren. Daraufhin hatte der AfD-Kreisverband Weserbergland geklagt, aber das Gericht wies die Klage als unbegründet zurück. Gegen das Urteil kann die AfD einen Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg stellen.
Die Stadt sieht sich angesichts der Entscheidung des Gerichtes in ihrem Handeln bestätigt, sagt Stadtsprecher Thomas Wahmes.




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