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Der Oberstaatsanwalt – Dr. Marcus Preusse – hatte für die Angeklagten Enis Y. (29) sechs Jahre bzw. Bruder Erdinc Y. (25) fünf Jahre und sechs Monate Haft beantragt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten Totschlag vor. Die vier Rechtsanwälte der Angeklagten werten den Angriff im Mai 2015 in der Hamelner Rattenfängerhalle als gefährliche Körperverletzung. Das Opfer – ein 28-Jähriger aus Aerzen – gab an, noch immer von schlimmen Albträumen, Kopfschmerzen und Konzentrationsschwächen geplagt zu sein. Seine Arbeit als Maschinenführer könne er nicht mehr ausüben. Die Angeklagten waren nach der Tat in der Türkei untergetaucht. Ihre Verteidiger konnten sie schließlich davon überzeugen, dass es für sie besser sei, nach Deutschland zurückzukehren und sich zu stellen.




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