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Anfang nächsten Jahres soll ein neues Mehrwertsteuergesetz in Kraft treten, welches eventuell auch Musikschulen betreffen könnte. Bislang waren diese von den 19 Prozent Mehrwertsteuer befreit, weil sie als Bildungseinrichtung galten. Diese Regelung soll nun jedoch an die EU-Richtlinie angepasst werden. Aus dem neuen Gesetzesentwurf geht jedoch nicht eindeutig hervor, dass auch Musikschulen weiterhin zu berufsvorbereitenden Einrichtungen zählen. Die Musikschulen würden einen gezielten Beitrag zur Berufsausbildung leisten, so der Leiter der Musikschule in Hameln, Bernd Dormann. Ein weiteres Problem sei, dass im Zuge des Gesetzes nicht mehr das Kultusministerium entscheiden soll, ob eine Musikschule eine Bildungseinrichtung und damit befreiungswürdig ist, sondern das Finanzamt. Dormann hegt Zweifel, ob ein Finanzbeamter tatsächlich die Qualität einer Bildungseinrichtung einschätzen könne.




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