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Der Kreisausschuss hatte am 24.03.2020 einstimmig die Novellierung der Heilquellenschutzgebietsverordnung beschlossen. Das Heilquellenschutzgebiet erstreckt sich auf Teile des Landkreises Hameln-Pyrmont, des Landkreises Holzminden sowie des Kreises Lippe mit einer Gesamtfläche von 653,4 km². Das Heilquellenschutzgebiet wird in Zonen mit unterschiedlichen Schutzanforderungen und -bestimmungen unterteilt. Von den festgelegten Schutzbestimmungen können sowohl die öffentliche und private Infrastruktur wie Handel und Gewerbe ebenso wie private und öffentliche Bautätigkeiten und die Landwirtschaft durch Beschränkungen im Schutzgebiet betroffen sein, soweit davon Gefahren für die Heilquellen ausgehen können.




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