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Ab Montag (4. Mai) wird im Amtsgericht Hameln der Sitzungsbetrieb wieder ausgeweitet. Es werden wieder deutlich mehr Sitzungen stattfinden, allerdings unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln. Unter anderem sind auf dem Flur vor den Sitzungssälen Laufwege markiert, die es einzuhalten gilt. Ladungen zu Terminen behalten ihre Gültigkeit, soweit nicht eine Abladung erfolgt ist. Im Gebäude gilt für Besucher Maskenpflicht. Außerdem müssen alle Besucher des Justizgebäudes ein sog. Kontaktformular ausfüllen. Kontaktdaten werden erfasst, um im Falle einer Infektion die Besucher zu deren Eigenschutz informieren zu können. Die Formulare werden unter Wahrung des Datenschutzes amtlich verwahrt und, soweit nicht im Fall einer Infektion ein Rückgriff auf die Daten durch Weitergabe an das Gesundheitsamt erforderlich ist, nach vier Wochen vernichtet. Dieselben Regeln gelten auch für das Arbeitsgericht in Hameln.




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