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Am 01.05.2020, gegen 03:00 Uhr, kam es auf dem Bundesstraße 1, zwischen den Ortsteilen Reher und Aerzen zu einem Verkehrsunfall. Ein 18jähriger Fahranfänger aus Salzhemmendorf befuhr mit einem 1er BMW die B 1 in Richtung Aerzen. Vermutlich infolge überhöhter Geschwindigkeit geriet er nach einer leichten Rechtskurve, kurz vor dem Kreisel, auf die Fahrbahnmitte und prallte dort auf eine Verkehrsinsel. An der Unfallstelle ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt. Bei dem Zusammenstoß mit Verkehrszeichen verlor er das vordere Kennzeichen des Pkw und den Reifen des linken Vorderrades. Dennoch flüchtete der Mann mit seinem Pkw, der vorn links nur noch auf der Felge rollte, auf der B 1 ca. fünf Kilometer bis zum Ortsteil Selxen. Von dort aus versuchte der junge Mann dann Hilfe über einen Pannendienst zu organisieren, der ihn aber an die Polizei verwies. Da er in Selxen vermutlich das an der Unfallstelle verlorene Kennzeichen bemerkt hatte, rief er dann selbst bei der Polizei an. An dem Pkw entstand ein Schaden in Höhe von ca. 5000,- Euro, an der Verkehrsinsel wurde Verkehrszeichen umgefahren. Der Mann erwartet jetzt ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Am 30.04.2020, gegen 23:05 Uhr, fiel einer Funkstreifenbesatzung des PK Bad Pyrmont ein weißer VW-Golf auf, der im Innenstadtbereich mit stark überhöhter Geschwindigkeit fuhr. Die Beamten fuhren mit ihrem Streifenwagen hinterher und konnten auf der Bahnhofstraße aufholen. Auf der Strecke bis zur Emmerbrücke zeigte der Tacho des Funkstreifenwagens 120 km/h an. Danach bog der Pkw in Richtung Lügde ab und erreichte auf der dortigen Straße, auf der auch nur 50 km/h erlaubt sind, Geschwindigkeiten bis 90 km/h. Nach dem Anhalten des Golf wurde festgestellt, dass „der Raser“ eine 19jährige Frau aus Bad Pyrmont war. Ihr wird, nach Abzug eines erheblichen Toleranzwertes, eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 46 km/h vorgeworfen. Vor Ort gab die junge Frau an, sie sei nur aus Angst so schnell gefahren, weil sie verfolgt worden sei. Da der von ihr beschriebene Verfolger aber von der Streifenwagenbesatzung nicht gesehen wurde, wird dies als Schutzbehauptung gewertet. Sie muss jetzt mit einem Bußgeld von 200,- Euro plus Bearbeitungsgebühr, zwei Monaten Fahrverbot, zwei Punkten in Flensburg und ggf., sollte sie noch in der Probezeit sein, mit einer Nachschulung rechnen.




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