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Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat am Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen. Mit dieser Allgemeinverfügung erklärt sich der Landkreis Hameln-Pyrmont zur Hochinzidenzkommune. Einige der seit 8. März 2021 geltenden Lockerungen müssen damit zurückgenommen werden und es gelten ab morgen, 22. April wieder verschärfte Beschränkungen. 

Darüber hinaus regelt die Allgemeinverfügung im Landkreis Hameln-Pyrmont ab Donnerstag, 22. April 2021 den Schul- und Kitabetrieb, die Kinderbetreuung, die Mund-Nasen-Schutz Pflicht im Kfz, religiöse Veranstaltungen sonstige Versammlungen. Lockerungen können erst dann wieder zugelassen werden, wenn der Landkreis Hameln-Pyrmont einen stabilen Inzidenzwert unter 100 aufweist. Für den Wegfall der Voraussetzungen des Vorliegens einer Hochinzidenzkommune muss an sieben, für die Wiederaufnahme des Betriebs im Bereich der Schulen und Kinderbetreuung an drei, aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert stabil unter 100 liegen. Per Allgemeinverfügung wird dann bekannt gemacht, ab welchem Tag der Landkreis Hameln-Pyrmont kein Hochinzidenzgebiet mehr ist und wann der Betrieb von Schulen und die Kinderbetreuung wieder zulässig ist. Einzelheiten zu den morgen in Kraft tretenden Änderungen hat der Landkreis auf seiner Internetseite veröffentlicht.




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