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Hameln-Pyrmont hat an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 unterschritten. Deshalb wird das Infektionsschutzgesetz des Bundes ab heute wieder außer Kraft gesetzt. Das bedeutet auch Lockerungen bei der Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr.

In den letzten Wochen musste an den Haltestellen und in den Fahrzeugen der Öffis grundsätzlich eine FFP2- oder vergleichbare Maske getragen werden. Diese Regelung entfällt mit Ende der Corona-Notbremse des Bundes. Für Fahrgäste ab dem 15. Geburtstag ist an den Haltestellen und in den Fahrzeugen wieder eine medizinische Maske (OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2) ausreichend. Kinder zwischen dem 6. und 15. Geburtstag haben mindestens eine textile oder textilähnliche Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln zu verringern. Weiterhin ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Geburtstag. Ebenso sind Fahrgäste mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung sowie einer Vorerkrankung wie z.B. einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung von dieser Pflicht ausgenommen. Fahrgäste werden gebeten, einen entsprechenden Nachweis wie z.B. ein Attest mitzuführen.




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