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Das Land Niedersachsen verschickt zurzeit Informationsschreiben für Zweitimpfungen an Personen, die ihre Erstimpfung mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca erhalten haben. Der Landkreis weist darauf hin, dass diese Schreiben falsche, bzw. missverständliche Informationen enthalten. Hinsichtlich des angegebenen Impfstoffs seien diese Schreiben vom Land nicht korrekt. Im Impfzentrum werden bei den Zweitimpfungen alle Personen unter 60 Jahren ausschließlich mit einem mRNA-Impstoff geimpft, sagt Wolfgang Sauer, Leiter des Impfzentrums Hameln-Pyrmont. Sollten Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Tagen Schreiben des Landes mit dem Termin der Zweitimpfung erhalten (zwölf Wochen nach der Erstimpfung), so beziehe sich eine eventuelle Angabe des Impfstoffs AstraZeneca lediglich auf die Erstimpfung. Im Impfzentrum bestehe bei Personen unter 60 Jahren kein Anspruch und keine Möglichkeit, die Zweitimpfung mit AstraZeneca durchzuführen. Das Impfzentrum Hameln-Pyrmont erhalte zu den entsprechenden Terminen für die Zweitimpfung ausschließlich den passenden Impfstoff geliefert (für Personen unter 60 Jahren mRNA-Impfstoff, für Personen ab 60 Jahren AstraZeneca). Die Schreiben des Landes Niedersachsen stellten lediglich eine Information dar, ein Anspruch auf einen bestimmten Impfstoff lasse sich daraus nicht ableiten, betont Sauer.




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