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Kürzlich gab es in Hameln Stichprobenkontrollen in sieben Hamelner Gaststätten hinsichtlich der Einhaltung der Corona-Verordnung. Bei den Kontrollen hatten sich einige Mängel bei der Erfassung der Kontaktdaten der Gäste durch die Gaststättenbetreibenden gezeigt. Jetzt haben Ordnungsamt und Polizei wieder insgesamt neun Gaststätten in Hameln und den Ortsteilen kontrolliert. Bei den dabei erneut aufgesuchten Gaststätten konnten keine Mängel hinsichtlich der Kontaktdatenerfassung festgestellt werden. Bei drei Gaststätten gab es kleinere Unstimmigkeiten in den Auflistungen der Kontaktdaten und bei einer Gaststätte war weder ein Hygienekonzept vorhanden, noch wurde die Kontaktdatenerfassung durch das Gaststättenpersonal überprüft. Besonders kritisch sei hier gewesen, dass das Gaststättenpersonal während der Bedienung keine Mund-Nasen-Bedeckung trug und außerdem kein Desinfektionsmittel bereitstand. Darüber hinaus wurde eine Shisha Bar kontrolliert, die trotz des zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Öffnungsverbotes geöffnet war. Neben diesem Verstoß konnten in der Shisha Bar noch weitere Mängel hinsichtlich der Lebensmittel- und Hygienevorschriften festgestellt werden. Gegen die Betreiber der beiden Lokalitäten laufen entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeigen. Der Bußgeldkatalog sieht bei mangelnder Umsetzung des Hygienekonzeptes Bußgelder in Höhe von 500 EUR bis 3000 EUR gegen die Verantwortlichen des Betriebes vor. Es wird auch in Zukunft weitere, unangekündigte Kontrollen der Einhaltung der Corona-Verordnung geben.




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