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Auch in der Kreisverwaltung des Landkreises Holzminden wird wegen der steigenden Infektionszahlen die 3G-Regel eingeführt. Die 3G-Regel gilt ab Donnerstag, den 25.11.2021 in allen Haupt- und Nebengebäuden des Landkreises. Nur wer einen Impf- bzw. Genesennachweis oder einen aktuellen Test vorweisen kann, darf dann die Gebäude der Kreisverwaltung betreten. Der Test sollte dabei nicht älter als 24 Stunden alt sein und muss von einer offiziellen Teststelle vorgenommen worden sein.   




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