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Ist eine Videoüberwachung im Bereich von Altglascontainern möglich? Nachdem immer wieder Müll an Containern abgelagert wurde hat Hamelns Erster Stadtrat Hermann Aden eine Videoüberwachung angekündigt. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende und Rechtsanwalt Rüdiger Zemlin gibt dagegen zu bedenken, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Eine Videoüberwachung von Altglascontainern sei nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungswidrigkeitsgesetz nicht zulässig, so Zemlin. Außerdem müsse das niedersächsische Datenschutzgesetz beachtet werden. Aber auch laut Datenschutzgesetz müssten bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Zemlin bezweifelt, dass das bei einer Videoüberwachung an Altglascontainern der Fall ist. Möglicherweise wäre es anders, wenn häufiger gefährliche Stoffe wie zum Beispiel Farbreste oder Lacke, die den Boden kontaminieren, an den Containern abgestellt würden. Aber selbst dann müssten zunächst Alternativen zur Videoüberwachung geprüft werden.




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