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Im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Vogelgrippe muss der Landkreis Hameln-Pyrmont eine Überwachungszone einrichten. Im benachbarten Kreis Lippe ist in einem Geflügelbestand die Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza, HPAI) festgestellt worden. Demzufolge wurde um den Betrieb eine Schutz- und Überwachungszone (in einem Radius von insgesamt 10 km) gebildet. Diese Überwachungszone betrifft auch den Landkreis Hameln-Pyrmont, wo sich in den betroffen Bereichen Bad Pyrmonts und Aerzens jedoch nur wenige Geflügelhaltungen befinden. Die Überwachungszone bleibt mindestens 30 Tage bestehen. Die entsprechende Verfügung, weitere Beschränkungen und ein Link zur Karte mit dem betroffenen Gebieten sind im Internet unter www.hameln-pyrmont.de/veterinaeramt zu finden. Bei einem Fund von toten Wildvögeln, insbesondere Enten und Gänse, sollte dies dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.




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