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Uhu und Wanderfalke beginnen bereits Mitte Februar mit der Herrichtung ihrer Nistplätze. Dafür benötigen die nach europäischem Recht geschützten Vögel Felsnischen, in denen sie ungestört brüten und ihre Jungen aufziehen können. Der Landkreis Holzminden trägt dem Schutzbedürfnis dieser Vögel Rechnung, indem Gebiete im Ith, in denen die Felsen oder Felsbereiche für Wanderer und Kletterer normalerweise zugänglich sind, seit Anfang des Monats gesperrt worden sind.
Betroffen von der Sperrung im Landkreis Holzminden sind im südlichen Ith zu einen
• die Holzener Klippen von der Baumschulenwand (2) bis zur Däumlingswand (5) und zum anderen
• die Lüerdissen Klippen vom Grünen Turm (1) bis zum Kullerkopf (11), wobei die Ziffern hinter den Felsnamen der Nummerierung im Kletterführer „Hoch Im Norden“ entsprechen.
Auf dem gesamten Ith, der als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist, gilt generell ein Betretungsverbot außerhalb der Fahr- und sonstigen gekennzeichneten Wegen. Auf diese Weise sind auch die brütenden Vögel im mittleren Ith im Bereich der Bremker, Dohnsener und Hunzener Klippen vor Störungen durch Wanderer und Kletter geschützt.




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