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Im Fall einer mehrjährigen Unterschlagung von Kollekten in Hachmühlen, hat die Staatsanwaltschaft Hannover gegen eine ehemalige Kirchenvorsteherin eine Einziehungsanordnung erlassen. Die ehemalige Kirchenvorsteherin der St.-Martini-Gemeinde in Hachmühlen soll Kollekten im niedrigen fünfstelligen Bereich unterschlagen haben. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Straftat hatte der Kirchenvorstand die Kirchenvorsteherin im Juli 2021 angezeigt und der Kirchenkreisvorstand des Kirchenkreis Hameln-Pyrmont hatte sie aus ihrem Amt entfernt.
Die Frau hatte bei der Feststellung der Unterschlagung mehr als die Hälfte in bar übergeben. Mit der Einziehungsanordnung kann die Kirchengemeinde nun noch den ausstehenden Betrag in vierstelliger Höhe verlangen. Somit werde weder der Kirchengemeinde noch den Organisationen, denen die Kollekten zufließen sollten, ein finanzieller Schaden entstehen, betont der Vorsitzende des Kirchenvorstandes Hachmühlen, Ralf Flügge-Kranz.
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes seien aber menschlich und persönlich zutiefst enttäuscht über den Vertrauensverlust. In seinen fast 30 Jahren ehrenamtlicher Kirchenvorstandsarbeit habe er so etwas noch nicht erlebt, sagte Flügge-Kranz.
Es seien sofort Maßnahmen ergriffen worden, die dazu dienen sollen, Unregelmäßigkeiten zukünftig zu verhindern.




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