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Der Einsatz-und Streifendienst der Polizei Bückeburg musste am Samstag zwei Jugendlichen die Weiterfahrt mit ihren E-Scootern untersagen. Polizeibericht: Gegen 11.00 Uhr kontrollierten die Beamten einen 16jährigen Bückeburger auf der Jetenburger Straße, der ohne gültigen Versicherungsschutz mit seinem Elektrokleinstfahrzeug unterwegs war. Die gleichen Feststellungen machten die Beamten gegen 16.00 Uhr bei einer Verkehrskontrolle eines 17jährigen Bückeburgers, der den E-Scooter auf der Wallstraße nutzte. Die Polizei Bückeburg hat in beiden Fällen Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt. Bereits am Freitag ist eine 50jährige Bückeburgerin gegen 05.00 Uhr auf der Mindener Straße auf ihrem E-Scooter angehalten und die Weiterfahrt untersagt worden. Auch in diesem Fall ist ein Strafverfahren eingeleitet worden.

Hinweis der Polizei:  Ab dem 01.03.2023 benötigen Nutzerinnen und Nutzer von Moped, Mofa, Roller und Elektrokleinstfahrzeugen (E-Rollern) ein neues Versicherungskennzeichen. Im Rahmen des jährlichen Farbwechsels muss grün getauscht werden. Der Wechsel zum neuen Versicherungskennzeichen in der Farbe schwarz steht an.




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