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Bei der diesjährigen Sozialwahl haben rund 22 Millionen Mitglieder der Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und Handelskrankenkasse (hkk) erstmalig die Möglichkeit, online zu wählen. Die Voraussetzungen dafür wurden über ein im Bundestag beschlossenes Gesetz im Mai 2020 geschaffen. Die Online-Wahl erleichtert die Stimmabgabe und soll Wahlberechtigte dazu motivieren, sich an der Sozialwahl 2023 zu beteiligen. Zur Erklärung des Online-Wahlvorgangs wurde von den Ersatzkassen ein Erklärfilm produziert. Alle Wahlberechtigten können ihre Stimme auch weiterhin per Brief abgeben. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund findet eine reine Briefwahl statt. Stichtag ist der 31. Mai: Bis zu diesem Tag müssen die Wahlunterlagen wieder bei der Versicherung eingegangen oder die Stimme online abgegeben worden sein.




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