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Hameln: Flyeraktion landet vor Gericht
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Am Amtsgericht Hameln musste sich am Donnerstag ein Mann aus Hameln wegen übler Nachrede und Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild verantworten.
Der Mann hatte im März 2022 gemeinsam mit weiteren Personen nachts in der Nähe eines Hamelner Tattoo-Studios Flyer mit dem Schriftzug „Vorsicht Neonazis“ verteilt. Darunter war ein Bild des Studiobetreibers zu sehen. Im weiteren Text wurde auf Verbindungen in das rechtsradikale Milieu hingewiesen. Der Vorwurf der üblen Nachrede wurde gestern letztlich nicht verhandelt, da der Studiobetreiber als Kläger aus Krankheitsgründen nicht erschienen war und somit nicht dazu aussagen konnte. Wegen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild wurde der angeklagte Hamelner zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat angekündigt, Rechtsmittel einlegen zu wollen.




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