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Region Weserbergland: Heimische Bundestagsabgeordnete zum Sterbehilfegesetz
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Was kann ein Mensch tun, der an einer unheilbaren Krankheit leidet? In Deutschland können solche Personen seit 2020 die sogenannte Sterbehilfe in Anspruch nehmen, denn die darf laut dem Bundesverfassungsgericht nicht verboten sein. Aufgabe der Bundespolitik ist es also dafür zu sorgen, dass die Anwendung der Sterbehilfe gesetzlich geregelt ist. Dazu haben verschiedene Bundestagsabgeordnete gemeinsam zwei Gesetzesentwürfe ausgearbeitet, die wurden gestern (DO 6.7.) aber beide abgelehnt. Radio aktiv-Reporter Maximilian Wilsmann berichtet…




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