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Das teilte das Finanzministerium in Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Etwa 93 Prozent der Erklärungen würden somit vorliegen. Wenn eine Erklärung nicht abgegeben wurde, kann eine Schätzung erfolgen. Wenn Eigentümer die Angaben noch nicht eingereicht haben, kann ein Verspätungszuschlag fällig werden. Dieser liegt laut Ministerium bei 25 Euro pro Monat. Ob so ein Zuschlag auch tatsächlich gezahlt werden muss, sei eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Finanzamtes.




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