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Viele Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine sind nur noch bis zum 4. März 2024 befristet. Bereits im September vergangenen Jahres haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine Rechtsgrundlage geeinigt, mit der der Schutzstatus für die betroffenen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine verlängert werden kann. Dieser Regelung zufolge gelten Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, bis zum 4. März 2025 fort. Darauf weist der Landkreis Hameln-Pyrmont hin. Die Verlängerung der Aufenthaltstitel um ein Jahr erfolge automatisch, das bedeute, die Betroffenen müssten keinen Antrag auf Verlängerung stellen und es seien damit keine Termine im Amt für Zuwanderung erforderlich, sagt der Leiter des Amtes für Zuwanderung beim Landkreis Hameln-Pyrmont, Jörg Ebeling. Auch wenn die Gültigkeit des Aufenthaltstitels aufgrund der überschrittenen Befristung faktisch abgelaufen erscheint, werden Leistungen nach SGB II vom Jobcenter bzw. Leistungen nach SGB XII vom Sozialamt weiterhin gewährt.
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