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Drohnen dürfen auch weiterhin für die Rehkitzrettung eingesetzt werden. Das Bundesverkehrsministerium hat die weitere Nutzung von Drohnen zu landwirtschaftlichen Zwecken und zu Tierschutzzwecken erlaubt. Die Genehmigung gilt ab sofort und damit rechtzeitig vor der Frühjahrsmahd.

Laut EU-Verordnung müssen Drohnen seit 1.1.2024 einen Mindestabstand von 150 Metern zu bebauten Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einhalten, was die Arbeit vieler Rehkitzrettungsvereine in Niedersachsen erschwert und vor allem die Suchfläche massiv eingeschränkt hätte. Mit der neuen Anordnung gilt nun ein Mindestabstand gemäß der 1:1-Regel. Das bedeutet, dass der Mindestabstand auf zehn Meter reduziert werden kann, wenn entsprechend tief geflogen wird. Michael Schwerdtfeger von der Jägerschaft Seesen verweist aber auf noch ungeklärte Bereiche. Darunter falle beispielsweise die Entfernung der Drohne zum Piloten. Man sei aber auch zu diesem Punkt bereits im Gespräch mit dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und hoffe hier ebenfalls auf schnelle Ergebnisse.




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