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Die Stadt Hessisch Oldendorf weist darauf hin, dass Privatpersonen im Rahmen der Dorfentwicklung der Süntel- und Hohensteindörfer Förderanträge für bestimmte Sanierungsarbeiten stellen können. Zum Dorfentwicklungsgebiet gehören die Dörfer Barksen, Bensen, Haddessen, Höfingen, Krückeberg, Langenfeld, Pötzen, Wickbolsen und Zersen. In diesen neun Dörfern können unter bestimmten Voraussetzungen auch private Maßnahmen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Z. B. die Erhaltung, Gestaltung sowie Umnutzung ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz. Förderfähig ist auch die Sanierung leerstehender Gebäude und die Umnutzung ortsbildprägender ehemals landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnzwecken.

Wichtiges Kriterium für die Förderfähigkeit ist, dass es sich um ortsbildprägende Bausubstanz handelt, was ist in der Regel bei Gebäuden vor dem Baujahr 1945 der Fall ist. Außerdem ist die Gestaltung privater und dörflicher Freiflächen, Plätze, Höfe und Ortsränder einschließlich ihrer Ausstattung und dorfgerechter Eingrünung förderfähig. Der Fördersatz für private Antragsteller beträgt in der Regel 40 % der Nettokosten. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als 2.500 Euro werden nicht gefördert – also müssen mindestens Gesamtkosten von rund 6.500 € erreicht werden. Besonders wichtig ist, dass Förderanträge für private Maßnahmen, die im Jahre 2025 durchgeführt werden sollen, Anfang September 2024 bei der Stadt Hessisch Oldendorf eingereicht werden, damit sie fristgerecht bis zum 30. September 2024 beim Amt für regionale Landesentwicklung in Hildesheim vorliegen. Ansprechpartner vor Ort ist das Planungsbüro FLASPÖHLER, Tel.: 05152-962466. Privatpersonen werden auf Kosten der Stadt Hessisch Oldendorf beraten und bei der Antragstellung unterstützt. Ansprechpartnerin bei der Stadt Hessisch Oldendorf ist Stefanie Wenke (Tel: 05152-782-120).

 

 

 




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