Hameln/Hannover: Das Landgericht hat einen 73-Jährigen wegen mehrfachen Missbrauchs seiner Stiefenkelinnen zu einer Haftstrafe verurteilt

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Der gebürtige Hamelner, der mittlerweile in Minden lebt, wurde zu zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Drei Monate der Haftstrafe wurde dem Beschuldigten wegen der langen Verfahrensdauer als verbüßt angerechnet. In Haft musste der verurteilte Täter bislang nicht, da der Verteidiger Revision angekündigt hat. Fast vier Jahre hat das Verfahren seit der Anzeige der Straftat gedauert. Erst benötigte die Staatsanwaltschaft viel Zeit bis zur Anklageschrift, dann wurde ein bereits angesetzter Gerichtstermin ausgesetzt. Schuld daran habe aber nicht der einzelne Justizangestellte, sondern Schuld sei eine unterbesetzte Justiz, so Verteidigerin Anke Blume. Mit dem Urteil zeigte sich Blume zufrieden, auch wenn der Verurteilte nicht gleich inhaftiert worden ist. Die Haft sei bis zum rechtskräftigen Urteil ausgesetzt. Die Revision der Verteidigung sieht Blume aber gelassen. Es werde dort keine Wiederholung der Beweiswürdigung stattfinden, sondern lediglich das Urteil und das Verfahren der Anklage auf Rechtsfehler überprüft.




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