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Der Landkreis Hameln-Pyrmont weist darauf hin, dass Schadstoffe ausschließlich bei der Schadstoffsammelstelle zu entsorgen sind und nicht in der Mülltonne.
Hintergrund ist ein Vorfall bei der Müllabfuhr am Mittwoch. Mitarbeiter der KreisAbfallwirtschaft (KAW) waren durch die illegale Entsorgung des verbotenen Insektizids „E 605“ im Rahmen der Restmüllabfuhr verletzt worden. Der Landkreis macht darauf aufmerksam, dass die Entsorgung von Schadstoffen über die Müllabfuhr generell verboten ist. Der richtige und einzige zugelassene Entsorgungsort ist immer die Schadstoffsammelstelle in der Nähe. Im Landkreis Hameln-Pyrmont stehen sieben Schadstoffsammelstellen zur Verfügung. Einen Überblick zu den Standorten und Öffnungszeiten gibt es auf der Website der KAW (kaw.hameln-pyrmont.de/Standorte/Schadstoffsammelstellen)
Zu den Schadstoffen zählen beispielweise feste oder flüssige Pflanzenschutzmittel jeglicher Art, flüssige Farben, Lacke, Lösungs-, Desinfektions- und Reinigungsmittel, Klebstoffe, Holzschutzmittel, Altöl, Wasch- und Körperpflegemittel, Düngemittel und viele weitere chemische Verbindungen und Flüssigkeiten aus dem Haushalt, der Fahrzeugs- oder der Grundstückspflege. Wie der Vorfall am Mittwoch zeigt, gehen von illegal über die Müllabfuhr entsorgten Schadstoff-Abfällen schon bei der Bereitstellung im Abfallbehälter und auch später beim Transport mitunter erhebliche Gefahren aus: „Durch nicht kalkulierbare und kontrollierbare Reaktionen der verschiedensten Chemikalien untereinander oder auch nur den bloßen Kontakt mit Feuchtigkeit in der Mülltonne oder im Sammelfahrzeug kann es zum Austritt giftigster Dämpfe oder auch zur Selbstentzündung der Abfälle kommen“, erklärt Dr. Tim Wegener, der stellvertretende Betriebsleiter der KAW. „Dies gefährdet nicht nur unsere Mitarbeitenden, sondern möglicherweise auch Beschicker und Passanten“.
Immer häufiger kommt es zur Selbstentzündung von gelagerten oder transportierten Abfällen, insbesondere durch die sogenannten Lithium-Ionen-Akkus. Diese hätten in der Mülltonne überhaupt nichts zu suchen. Denn auch defekte Li-Ionen-Akkus neigen zur teilweise explosiven Selbstentzündung mit extrem hohen Temperaturen. „Hierdurch sind bundesweit schon diverse Müllfahrzeuge und Lagereinrichtungen in Brand geraten und haben neben erheblichen wirtschaftlichen Schäden auch Leben gefährdet“, so Dr. Wegener, „deswegen müssen ausgediente Batteriegeräte, Altbatterien und Altakkus, seien sie auch noch so klein, immer fachgerecht und sicher über die entsprechenden Sammelboxen im Handel oder über die Schadstoffsammelstellen entsorgt werden“.
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