Weserbergland: Umzüge den Stadtwerken Hameln Weserbergland rechtzeitig melden – neue Regelung ab heute

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Heute, 6. Juni, tritt eine neue Regelung der Bundesnetzagentur in Kraft: Energieversorger dürfen dann keine rückwirkenden An-, Ab- und Ummeldungen von Stromlieferverträgen mehr vornehmen – dies wird auch für Gas gelten.
Grundlage ist eine EU-Richtlinie. Wie Lieferantenwechsel können dann An-, Ab- und Ummeldungen von Stromlieferverträgen nur noch in die Zukunft, nicht mehr rückwirkend in die Vergangenheit, vorgenommen werden, sagt Stadtwerkesprecherin Natalie Schäfer.
Damit Umzüge reibungslos verlaufen, muss die An- und Abmeldung der Zähler mindestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe bei den Stadtwerken eingehen, ganz gleich, ob es sich um einen Mieterwechsel, Eigentümerwechsel oder einen Wohnungsleerstand handelt. Auch die Zähler für Gas/Wärme oder Wasser sollten dann schon mit genannt werden.
Die Meldung eines Umzugs, also die An- oder Abmeldung, kann auch erfolgen, wenn noch nicht alle Informationen vorliegen, wie etwa der Zählerstand. Fehlende Einzelheiten können später ergänzt werden – Hauptsache, die Meldung erfolgt vor dem Umzugstermin. Wer seinen Auszug nicht rechtzeitig mitteilt, ist weiterhin für Verbräuche am bisherigen Standort verantwortlich. Und zwar so lange, bis die Abmeldung erfolgt und bestätigt ist. Das gilt auch, wenn dort bereits andere Personen wohnen und Energie nutzen. Denn der Versorger darf dem Nachmieter den Verbrauch nicht rückwirkend in Rechnung stellen. Gleiches gilt für den Einzug, auch der muss rechtzeitig vorher gemeldet werden, ansonsten können Kosten für den verbrauchten Strom vom Vormieter verlangt oder dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden.




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