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Aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils wurden zum ersten Januar 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet und seit Jahresbeginn gelten bei der Grundsteuerveranlagung nun neue Grundstücksmessbeträge. Die zu zahlende Grundsteuer ergibt sich dann aus dem neuen Grundstücksmessbetrag multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz der Städte und Gemeinden. Und diese Hebesätze sollen so bemessen sein, dass die Gesamteinnahmen nicht höher oder niedriger als vorher sind…
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