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Die IG BAU Niedersachsen-Mitte appelliert an die Obst- und Gemüsebauern in der Region, bei Saisonkräften für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dazu gehörten auch eine faire Löhne und ordentliche Unterkünfte, heißt es von der Gewerkschaft.
Der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro pro Stunde sei das Minimum, das Landwirte ihren Saisonbeschäftigten zahlen müssten. Alles darunter sei strafbar und ein Fall für den Zoll. Das Bundesagrarministerium in Berlin habe klargestellt, dass es für die Landwirtschaft keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben wird, so die Bezirksvorsitzende der Agrar-Gewerkschaft, Stephanie Wlodarski.
Damit sei die Forderung des Deutschen Bauernverbandes, Saisonarbeitern in der Landwirtschaft nur 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohnes zu zahlen, vom Tisch. Das hätte insgesamt das Lohnniveau gedrückt – auch für Fachkräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben.
Nach Angaben der IG BAU Niedersachsen-Mitte waren vor einem Jahr – im Juli 2024 – rund 90 kurzfristig Beschäftigte zur Erntesaison in der Landwirtschaft im Landkreis Hameln-Pyrmont im Einsatz. Die Agrar-Gewerkschaft beruft sich dabei auf Angaben der Arbeitsagentur.
© Symbolbild Pixabay
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