Lügde: Stadt weit auf Möglichkeiten der Städtebauförderung für private Immobilieneigentümer hin

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Mit dem „Hinterhof- und Fassadenprogramm“ stehe ein attraktives Förderinstrument zur Verfügung, heißt es in einer Mitteilung. Private Maßnahmen zur Aufwertung von Gebäuden und Grundstücken können mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden. Je nach Maßnahme sind Zuschüsse von jeweils bis zu 10.000 Euro für Gebäudeaußenfassaden und Dächer sowie bis zu 5.000 Euro für Bruchsteinmauern und Hofflächen- beziehungsweise Rückbaumaßnahmen möglich. Bei Maßnahmen von besonderem städtischem Interesse kann die Gesamtförderung eines Grundstücks unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 30.000 Euro betragen. Gefördert werden können beispielsweise die Verbesserung von Fassaden einschließlich Fenstern und Türen, Arbeiten an Dachflächen, Fassaden- und Dachbegrünungen, ortstypische Bruchsteinmauern sowie die Entsiegelung und Gestaltung von Hofflächen. Wer eine Sanierung oder Aufwertung seiner Immobilie plant oder zunächst wissen möchte, welche Möglichkeiten für das eigene Gebäude bestehen, sollte frühzeitig – vor der Beauftragung und vor Beginn der Arbeiten – das Gespräch mit der Stadt suchen. Maßnahmen, die bereits vor der Bewilligung begonnen wurden, sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen; bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Lieferauftrags gilt als Maßnahmenbeginn.

Ein aktuelles Beispiel für privates Engagement im historischen Stadtkern: Die Fassadensanierung der Familie Blum in der Vorderen Straße zeigt, wie Eigentümerinnen und Eigentümer gemeinsam mit der Stadt einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung der Lügder Innenstadt leisten können. Bildrechte Stadt Lügde




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