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Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont (UNB) weist auf die Regelungen zur Entfernung und zum Rückschnitt von Gehölzen hin. Die Schnittsaison für Gehölze hat am 1. Oktober begonnen und dauert bis zum 28. Februar an. Seit 1. Januar 2021 gelten Änderungen im Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG), um Maßnahmen gegen den Rückgang der Artenvielfalt gesetzlich zu verankern. Für die Entfernung von Gehölzen wie Bäumen und Sträuchern kann seitdem eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde notwendig sein. Dies kann auch innerorts der Fall sein, sagt der Leiter des Naturschutzamtes, Harald Baumgarten. Besonders Fällungen, Rodungen und unsachgemäße Rückschnitte werden regelmäßig als Eingriffe und somit als nachteilige Veränderungen der Natur eingestuft. Ob der Eingriff erheblich ist, entscheidet die Naturschutzbehörde im Einzelfall. Wer ein Vorhaben plant, das Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben könnte, sollte sich rechtzeitig an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont unter der E-Mailadresse naturschutz@hameln-pyrmont.de oder an den Landkreis Hameln-Pyrmont, Naturschutzamt, Süntelstraße 9, 31785 Hameln wenden. Für das Stadtgebiet Hameln ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Hameln zuständig.




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