Hessisch Oldendorf: Winterdienst im Dauereinsatz – auch Anlieger gefordert

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Das winterliche Wetter hält auch den Winterdienst der Stadt Hessisch Oldendorf im Dauereinsatz. Im Stadtgebiet von Hessisch Oldendorf beträgt die Gesamtlänge der innerörtlichen Straßen insgesamt ca. 160 Kilometer, sagt der für den Winterdienst zuständige Fachbereichsleiter Heiko Wiebusch. Während sich der Baubetriebshof hauptsächlich um den Winterdienst an den städtischen Gebäuden, wie zum Beispiel den Schulen und Kindergärten kümmert, sind für die Räumung der kommunalen Straßen vier externe Dienstleister beauftragt. Geräumt werden Hauptverkehrsstraßen und verkehrswichtige Gefahrenstellen, Straßen mit Gefälleabschnitten, Straßen mit Busverkehr. Auf Wohnstraßen gibt es grundsätzlich keinen städtischen Winterdienst. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, wofür Anliegerinnen und Anlieger grundsätzlich selbst verantwortlich sind: Bei Schneefall und Eisglätte sind Gehwege sowie die Seitenstreifen im verkehrsberuhigten Bereich in der Innenstadt in einer Breite von 1,50 m freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 m am Fahrbahnrand freizuhalten. Die Räum- und Streupflicht bezieht sich auf die gesamte Länge der jeweiligen Grundstücke und auf beide Straßenseiten. Sie besteht an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Bei Eis- und Schneeglätte können auch abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand zum Einsatz kommen. Salz und andere auftauende Stoffe sollen nur dann verwendet werden, wenn wegen Eisregen oder extremen Temperaturschwankungen Sand oder Splitt nicht ausreichend helfen. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen darf kein Salz eingesetzt werden. Sofern es im Stadtgebiet besondere Gefahrenlagen durch Eis oder Schnee gibt, können diese gerne über das Mängelmelder-Formular auf der Webseite der Stadt Hessisch Oldendorf gemeldet werden.




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