Lügde: Neue Denkmalförderung des Landes NRW ab 2026

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Die Stadt Lügde informiert über die neuen Förderrichtlinien des Landes für die Denkmalpflege. Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmälern, etwa Instandsetzungen, Restaurierungen oder Sicherungsarbeiten. Antragsberechtigt sind private Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer, juristische Personen des privaten Rechts, Kirchen sowie Gemeinden. Private Antragstellende können bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen, denkmalbedingten Kosten erhalten, Kirchen und Kommunen bis zu 30 Prozent. Die Antragstellung erfolgt ab 2026 ausschließlich digital über das Landesportal. www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/. Bewilligte Fördermittel werden künftig automatisch ausgezahlt. Wichtig ist, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und die erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lügde wird daher empfohlen.
Weiterhin erhalten die Städte und Gemeinden zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen vor Ort eine fachbezogene Pauschale in Höhe von 7.500,00 €. Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung finden Interessierte unter auf der Homepage der Stadt Lügde unter luegde

Foto Stadt Lügde




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