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Die Stadt Hameln hat Stellung zum Zustand der ehemaligen Waldgaststätte am Bismarckturm genommen. Stadtsprecher Thomas Wahmes betonte erneut, dass die Stadt nicht zufrieden mit dem Zustand der Immobilie sei, verantwortlich sei aber der Eigentümer, der sich nicht darum kümmere. Als „Druckmittel“ könnte jetzt ein Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt zum Zuge kommen. Danach ist der Erbbaurechtsnehmer, der Besitzer des Gebäudes, dazu verpflichtet, dort Gastronomie zu betreiben. Sollte er das weiterhin nicht tun, wird er vertragsbrüchig. Die Stadt hat angeboten das Erbbaurecht zurückzukaufen, darauf habe der Besitzer bislang aber nicht reagiert, sagt Wahmes. Der Erbbaurechtsvertrag läuft am 31. Mai 2031 aus. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt sämtliche Gebäude und Anlagen in das Eigentum der Stadt übergehen. Der Besitzer hat zwar das Vorrecht auf die Erneuerung dieses Vertrages, wenn aber festgestellt wird, dass sich die Immobilie, um die es geht, in einem verwahrlosten Zustand befindet, hat sich dieses Vorrecht erledigt.
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