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Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG hingewiesen. Sie beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur. Teilzeitarbeit sei für viele Beschäftigte die Voraussetzung, um den Beruf überhaupt mit der Familie und mit der Pflege von Angehörigen vereinbaren zu können, heißt es von der Gewerkschaft. Wenn der Wirtschaftsflügel der CDU Menschen, die in Teilzeit arbeiten und gleichzeitig Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, einen Vollzeitjob verordnen wolle, dann lasse das jedes soziale Gespür vermissen. Die NGG Hannover appelliert an die CDU im Landkreis Hameln-Pyrmont und an die Delegierten aus der Region, Ende Februar den Antrag des Wirtschaftsflügels der Union zur Reform der Teilzeit auf dem Parteitag der CDU in Stuttgart „abzuschmettern“. Solange es nicht mehr Kitaplätze gebe, werde es nicht funktionieren, mehr Menschen in Vollzeit zu bringen. Auch wer einen Angehörigen pflege, könne zu Hause nicht alles stehen und liegen lassen, um mehr Stunden im Job zu machen. Hierfür sei eine bessere Infrastruktur bei der Pflege nötig. Wenn Beschäftigte allerdings in der Lage seien, Vollzeit zu arbeiten, dann sollten sie sich nicht mit einem Teilzeitjob abspeisen lassen, so die NGG. Entscheidend sei, welches Arbeitspensum man persönlich machen könne und wolle.
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