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Zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren ist der nächtliche Betrieb von Mährobotern in Hameln-Pyrmont ab sofort verboten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung gilt seit dem 13. Mai im Landkreis – mit Ausnahme der Stadt Hameln, die bereits eine eigene Regelung hat. Mähroboter dürfen nun von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang nicht mehr eingesetzt werden. Hintergrund ist, dass viele Kleintiere nachts aktiv sind und sich bei Gefahr einrollen, so dass es dadurch immer wieder zu schweren Verletzungen durch die Geräte kommt. Ausnahmen von dem Nachtfahrverbot für Mähroboter sind nur auf Antrag möglich, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann.
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