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Viele Eltern können auch nach dem 18. Geburtstag ihres Kindes weiter Kindergeld erhalten. Darauf weist die Agentur für Arbeit Hameln hin.
Voraussetzung ist zum Beispiel, dass sich das Kind noch in der Schul- oder Berufsausbildung, im Studium oder in einem Praktikum befindet. Auch Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten können berücksichtigt werden.
Wichtig: Familien müssen rechtzeitig die nötigen Nachweise einreichen. Drei Monate vor dem 18. Geburtstag informiert die Familienkasse per Schreiben und stellt einen Zugang zum Online-Service bereit. Werden die Unterlagen frühzeitig übermittelt, kann das Kindergeld ohne Unterbrechung weitergezahlt werden. Auch wer noch keinen Ausbildungsplatz hat, kann Anspruch haben, z.B. während der Arbeitssuche, wenn das Kind bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist. Weitere Infos gibt es online bei der Familienkasse.
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