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Nach einem mutwillig ausgelösten Amokalarm im Herbst 2024 in Hameln müssen die Verantwortlichen einen Teil der Einsatzkosten tragen. Das hat die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden mitgeteilt. Sowohl der damalige Verursacher als auch der Anstifter wurden rechtskräftig zur Zahlung von jeweils 10.000 Euro als Beteiligung an den Einsatzkosten verpflichtet. Der Alarm hatte einen umfangreichen Polizeieinsatz an einer Schule in Hameln ausgelöst. Zahlreiche Einsatzkräfte der Polizei sowie Rettungskräfte waren im Einsatz, nachdem zunächst von einer möglichen Gefahrenlage ausgegangen werden musste. Im Rahmen des Einsatzes stellte sich heraus, dass es sich um einen mutwillig ausgelösten Fehlalarm handelte. Die Polizei weist erneut darauf hin, dass jeder Hinweis auf eine mögliche Bedrohungslage konsequent und mit hohem Kräfteeinsatz überprüft wird. Dies diene dem Schutz von Schülerinnen und Schülern sowie aller weiteren Beteiligten. Gleichzeitig verursachen derartige Fehlalarme erhebliche Kosten und können bei Betroffenen Ängste, Panikreaktionen oder gesundheitliche Folgen auslösen. Darüber hinaus binden solche Einsätze umfangreiche personelle Ressourcen, die in diesem Zeitraum an anderer Stelle fehlen, heißt es von der Polizei. Die nun rechtskräftigen Entscheidungen verdeutlichen, dass das vorsätzliche Auslösen von Fehlalarmen oder die Anstiftung zu entsprechenden Taten erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann, heißt es von der Polizei. Die Kostenforderungen treffen hierbei auch Minderjährige bzw. deren Familien spürbar. Der Sachverhalt wird erneut veröffentlicht, um insbesondere auf die weitreichenden Folgen solcher Taten aufmerksam zu machen, so die Polizei.
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