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Kaum als Landratskandidat vorgestellt, steht die Kandidatur von FDP-Mann Rüdiger Zemlin bereits auf der Kippe: Nach geltendem Recht dürfte der 69-Jährige gar nicht zur Wahl antreten.
Die Kreisverwaltung verweist auf die niedersächsische Kommunalverfassung. Demnach dürfen Landräte und Bürgermeister am Wahltag noch nicht 67 Jahre alt sein. Zemlin hält die Altersgrenze für rechtlich angreifbar und kündigt an, notfalls gegen einen Ausschluss von der Wahl zu klagen.
Das ausgerechnet dem Hamelner Rechtsanwalt und Teilen der FDP die gesetzliche Lage nicht bekannt war, sorgt in der Kreispolitik für Staunen und Verwirrung. Erst am Donnerstag hatte die FDP Rüdiger Zemlin als Kandidaten für die Landratswahl in Hameln-Pyrmont vorgestellt. Nun ist unklar, ob der Hamelner Rechtsanwalt überhaupt auf dem Stimmzettel stehen wird. Hintergrund ist eine Altersgrenze im niedersächsischen Kommunalrecht. Kandidaten für das Amt des Landrats dürfen am Wahltag noch nicht 67 Jahre alt sein. Zemlin ist bereits 69. Der Jurist hält die Regelung allerdings für überholt und kündigt an, gegen einen möglichen Ausschluss durch den Kreiswahlausschuss vorzugehen. Die endgültige Entscheidung über seine Zulassung fällt erst im weiteren Verlauf des Wahlverfahrens.
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