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Im Landkreis Hameln-Pyrmont wird die Anbindehaltung von Rindern künftig untersagt.
Der Landkreis setzt damit einen Erlass des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums um. Hintergrund ist der Tierschutz: Die Anbindehaltung schränkt die Bewegungs- und Verhaltensmöglichkeiten der Tiere erheblich ein.
Betroffen sind sowohl Betriebe mit ganzjähriger als auch mit zeitweiser Anbindehaltung. Landwirte mit ganzjähriger Anbindehaltung müssen innerhalb von sechs Monaten mitteilen, ob sie auf ein anderes Haltungssystem umstellen oder die Rinderhaltung aufgeben. Die Umstellung muss dann spätestens 18 Monate nach der Meldung abgeschlossen sein.
Für Betriebe mit saisonaler oder kombinierter Anbindehaltung gelten längere Fristen. Sie haben für die Meldung drei Jahre Zeit, die vollständige Umstellung muss innerhalb von sieben Jahren erfolgen. Das Land Niedersachsen bietet Beratung und Fördermöglichkeiten für den Umstieg auf andere Haltungssysteme a.
© Landkreis Hameln-Pyrmont
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