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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Urteil des Landesgerichts Hannover aufgehoben. In dem Fall war ein Hamelner nach einer Messerstecherei vor einem Klub zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen sechs Jahre Haft wegen versuchten Totschlags beantragt – Das Urteil berief sich jedoch nur auf gefährliche Körperverletzung. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jetzt auf, weil das Schwurgericht Hannover nicht ausreichend überprüft hätte, ob die Voraussetzungen für einen bedingten Tötungsdelikt erfüllt seien. Am 1. März beginnt nun die erneute Beweisaufnahme im Landgericht Hannover.




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