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Im Prozess um einen Mordversuch in der Jugendanstalt Hameln hat das Landgericht Hannover den 19-jährigen Angeklagten zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der 19-Jährige im Oktober vergangenen Jahres versucht hatte, einen Mithäftling zu töten. Der Täter habe seinem Opfer einen „Denkzettel“ verpassen wollen. Der Mithäftling habe wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern im Gefängnis gesessen. Der 19-Jährige soll selbst als Opfer und Täter Missbrauch erlebt haben. Er baute aus einem Kugelschreiber eine Waffe und stach mehrfach auf Hals und Kopf des Opfers ein. Mit dem Urteil blieb das Gericht ein Jahr unter der Forderung der Staatsanwältin. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibe allerdings vorbehalten, frühere Urteile seien einbezogen, sagte der Vorsitzende Richter der Jugendkammer. Zudem verurteilte er den Angreifer zu 2.000 Euro Schmerzensgeld. Ein mitangeklagter 22-Jähriger, dem Beihilfe vorgeworfen worden war, wurde freigesprochen. Die Tat konnte ihm nicht nachgewiesen werden.




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