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Der 51-jährige Lügder war mit seinem Gefährt auf dem Gehweg der Löwenser Straße Richtung Innenstadt unterwegs. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um ein mit zwei parallel angebrachten Rädern versehenes, so genanntes „Monowheel“, welches Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 6 km/h erreicht. Beleuchtungseinrichtungen, Haltestange, Sitz oder Bremse waren fahrzeugtypisch nicht vorhanden, weshalb das „Kraftfahrzeug“ nicht zulassungsfähig ist und im öffentlichen Verkehrsraum nicht benutzt werden darf. Der Lügder war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, das Fahrzeug war nicht zulassungsfähig und eine Versicherung lag nicht vor. Gegen den Mann wurde eine Strafanzeige u.a. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis geschrieben. Das Monowheel konnte er als Fußgänger mitnehmen.




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