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Bisher konnten die beiden Standorte die geforderten Mindestschülerzahlen nicht erfüllen. Wie die FDP Landtagsfraktion jetzt mitteilte, sieht der neue Gesetzentwurf vor, dass Haupt- und Realschulen, die bereits organisatorisch zusammengelegt sind, ohne Mindestschülerzahl an den Start gehen können. Für diese Schulen gelte eine Übergangsregelung bis zum 15. Juli 2015, sagte der Vorsitzende der FDP Kreistagsfraktion Heinrich Fockenbrock. Bislang eigenständige Haupt- und Realschulen, die Oberschule werden sollen, müssen nach dem überarbeiteten Gesetzentwurf 44 Schüler pro Jahrgang haben. Welche Schulen in Hameln – Pyrmont zu Oberschulen werden, entscheidet der Kreistag im Einvernehmen mit den Schulen.




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